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Alles, was Sie über die elektronische Patientenakte (ePA) wissen müssen

Die ePA: Ihre Gesundheitsdaten auf einen Blick

Mit der Einführung der ePA zum 29. April 2025 gibt es viele Neuerungen – aber auch viele Fragen. Bei den Patienten unserer Praxiskunden stehen vor allem diese drei im Mittelpunkt:

Alles Wichtige zur ePA und wie Sie Ihre Gesundheitsdaten verwalten können, erfahren Sie hier – inklusive Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Einrichtung Ihrer ePA.

Was ist die ePA?

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein digitaler, sicherer Speicherort für Ihre Gesundheitsdaten – von Befunden über Medikationsplänen bis hin zu Arztbriefen. Ab dem 15. Januar 2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten automatisch eine ePA, sofern sie dem nicht gegenüber der jeweiligen Krankenkasse widersprochen haben.

Hinweis: Sofern Sie bisher noch nicht von Ihrer Krankenkasse informiert wurden, können Sie diese auch selbst kontaktieren.

Welche Vorteile bringt die ePA?

Mit der ePA werden Ihre medizinischen Dokumente übersichtlich an einem Ort gebündelt, egal, wo die Behandlung stattfindet. Dies erleichtert die Zusammenarbeit zwischen der Hausarztpraxis, Fachärzten, Apotheken oder Krankenhäusern. So lassen sich doppelte Untersuchungen vermeiden und die Behandlungen werden besser aufeinander abgestimmt. 

Gleichzeitig profitieren Sie als Patient von mehr Transparenz: Sie können nachvollziehen, welche Gesundheitsdaten, Befunde oder Behandlungspläne in der ePA hinterlegt sind und können selbst entscheiden, wer darauf zugreifen darf. Die Verwaltung dieser Zugriffsrechte ist per App (z.B. „DAK ePA“, „AOK mein Leben“) der jeweiligen Krankenkasse möglich.

Wie funktioniert der Zugriff auf die ePA?

Wenn Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) in einer Arztpraxis, Apotheke oder bei einem anderen Leistungserbringer eingelesen wird, entsteht automatisch ein sogenannter Behandlungskontext. Dieser erlaubt es Leistungserbringern, medizinische Dokumente wie Befunde oder Verordnungen für Sie in der ePA zu speichern – vorausgesetzt, Sie haben der Nutzung der ePA nicht widersprochen. Der Zugriff ist auf 90 Tage begrenzt. Erst wenn die Gesundheitskarte nach Ablauf erneut eingelesen wird, erhält die Einrichtung wieder Zugriff auf Ihre ePA.

Ihre App ist für diesen Zugriff nicht erforderlich – Leistungserbringer können Dokumente auch dann in Ihre ePA einstellen, wenn Sie selbst keine App nutzen. Möchten Sie jedoch selbst bestimmen, welche Daten in der ePA gespeichert sind und welche Leistungserbringer Zugriff darauf erhalten, benötigen Sie die App Ihrer Krankenkasse.

Funktionen der ePA-App

Wenn Sie Ihre ePA aktiv nutzen möchten, bietet Ihnen die ePA-App Ihrer Krankenkasse zahlreiche Funktionen, um Ihre Gesundheitsdaten selbst zu verwalten:

Einrichtung der ePA-App: Schritt-für-Schritt Anleitung

Um Ihre ePA aktiv zu verwalten, sind folgende Schritte notwendig: 

1 PIN zur Gesundheitskarte anfordern

Ihre Krankenkasse sendet Ihnen auf Anfrage die persönliche PIN zur Ihrer Gesundheitskarte zu. Die PIN ist notwendig, um sich in der ePA-App zu identifizieren und Ihre Daten zu schützen.

2 e-PA-App der Krankenkasse herunterladen

Laden Sie die ePA-App Ihrer Krankenkasse aus dem App Store oder Google Play Store herunter (z. B. AOK Mein Leben, DAK ePA).

3 Gesundheitskarte ans Smartphone halten

Halten Sie Ihre Gesundheitskarte mit NFC-Funktion an Ihr Gerät und geben Sie die PIN ein. Damit identifizieren Sie sich sicher.
 

4 ePA verwalten

Nach erfolgreicher Anmeldung können Sie auf die Funktionen der e-PA-App zugreifen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ich die ePA auch nutzen, wenn ich kein Smartphone oder keine App habe?

Ja – auch ohne App oder Smartphone kann Ihre ePA im Behandlungsfall genutzt werden. Wenn Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) in der Arztpraxis, Apotheke oder bei einem anderen Leistungserbringer eingelesen wird, erhalten diese für 90 Tage Zugriff auf Ihre ePA – sofern Sie der Nutzung nicht zuvor widersprochen haben.

In diesem Fall können dort medizinische Dokumente wie Befunde, Verordnungen oder Arztbriefe in Ihre ePA hochgeladen werden.

Wichtig zu wissen:

Ohne App können Sie diese Daten nicht selbst einsehen oder verwalten. Die Verwaltung – also das Einsehen, Verbergen oder Löschen von Dokumenten sowie das Vergeben von Zugriffsrechten – ist nur über die ePA-App Ihrer Krankenkasse möglich.

Wenn Sie kein Smartphone nutzen, haben Sie zwei Alternativen:
✔️ Eine Vertrauensperson benennen, die Ihre ePA per App verwaltet
✔️ Unterstützung durch die Ombudsstelle Ihrer Krankenkasse, z. B. bei Widersprüchen oder dem Zugriff auf Protokolldaten

Kann ich der Nutzung der ePA widersprechen?

Ja. Die Nutzung ist freiwillig. Sie können der Nutzung der ePA jederzeit gegenüber Ihrer Krankenkasse widersprechen. In diesem Fall wird Ihre ePA deaktiviert und kann nicht mehr verwendet werden – weder durch Leistungserbringer noch durch Sie selbst. Der Widerspruch kann zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurückgenommen werden.

Ist die ePA sicher?

Ja. Die ePA erfüllt höchste Datenschutzanforderungen. Alle Daten werden verschlüsselt gespeichert, Zugriffe werden dokumentiert.

Wie erhalte ich meine PIN zur Gesundheitskarte?

Die PIN wird Ihnen auf Anfrage von Ihrer Krankenkasse zugestellt.

Gibt es die ePA nur für gesetzlich Versicherte?

Nein, auch Privatversicherte können eine ePA erhalten. Allerdings ist die Bereitstellung durch private Krankenversicherungen freiwillig und nicht gesetzlich vorgeschrieben. Einige private Versicherer bieten ihren Kunden bereits eine ePA an.

Gilt die ePA nur in Deutschland?

Ja, die ePA ist ein spezifisches digitales Gesundheitsdokument für in Deutschland Versicherte. Ab Oktober 2025 wird ihre Nutzung verpflichtend. Eine Erweiterung für den EU-Raum ist im Gespräch.

Wenn Sie weitere Fragen zur ePA oder zur Einrichtung der App haben, wenden Sie sich gerne an Ihre Krankenkasse.

Sie sind eine Praxis und haben Fragen zu dem Umgang mit der ePA? Dann wenden Sie sich an uns:

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